Ihre Voraussetzungen
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Sie verfügen über eine Vollapprobation, die Ihnen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen wurde oder besitzen eine Approbation, die in der Bundesrepublik Deutschland nachweislich anerkannt ist.
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Sie verfügen über eine mindestens dreijährige klinische Erfahrung in einer deutschen Weiterbildungsstätte oder einem Land der Europäischen Union mit gleichem medizinischem Standard. Ausnahmen hiervon bedürfen der besonderen Prüfung.
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Sie beherrschen die deutsche Sprache fließend und sind in der Lage, medizinische Texte (z.B. Arztbriefe) eigenständig zu verfassen und zu interpretieren.
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Sie haben weder in der Vergangenheit Strafhandlungen begangen, noch liegt ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Sie vor.
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Sie sind Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied in einer deutschen Ärztekammer.
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