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1. Wie beauftrage ich Ärztehof mit der Vermittlung einer Ärztin / eines Arztes?
2. Wie hoch liegen die üblichen Honorarsätze?
3. Wie und wann erfolgt die Bezahlung des Honorars?
4. Haftpflichtversicherung
5. Verpflegung und Unterkunft?
6. Absage eines Auftrags?
Zur erfolgreichen Vermittlung einer Ärztin / eines Arztes benötigen wir folgende Angaben;
Bitte formulieren Sie die o.g. Angaben möglichst präzise, damit wir Ihnen die ideale Ärztin / den idealen Arzt vermitteln können. Eine Vermittlung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Tagen.
Nach Aufnahme der o.g. Daten informieren wir unverzüglich die in Frage kommenden Ärztinnen / Ärzte in unserer Datenbank per email. Sobald wir die geeignete Vertretung für Ihr Haus gefunden haben, stellen wir den Kontakt mit Ihnen her.
Ärzte in Weiterbildung | ab 70 Euro/h |
Fachärzte | ab 80 Euro/h |
Fachärzte in Leitungsposition | ab 90 Euro/h |
Bereitschaftsdienste werden mit mindestens 80% der o.g. Sätze vergütet | |
Notarztdienste | ab 30 Euro/h |
Praxisvertretungen | ab 50 Euro/h s. auch Praxen |
Notarztdienste mit Betreuung einer Rettungsstelle vermitteln wir ab einem Honorar von 60.- Euro/h.
Ist die Tätigkeit der Ärztin / des Arztes in Ihrem Haus beendet, erhalten Sie einen Überblick über die geleisteten Stunden und eine Rechnung gemäß dem vereinbarten Honorar. Das Honorar wird in der Regel innerhalb von 10 Werktagen an die Ärztin / den Arzt überwiesen. Ärztehof erhält eine Kopie über die geleisteten Stunden und erstellt eine Rechnung über die vereinbarte Provision. Auch diese wird innerhalb von 10 Werktagen überwiesen.
Ist die Honorarvertretung während ihrer Tätigkeit in Ihrem Haus nicht über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung oder über Ihre hauseigene Versicherung abgesichert, stellt Ärztehof einen subsidiären Versicherungsschutz zur Verfügung. Die aktuellen Versicherungssummen betragen wie folgt; Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5 Mio EUR und 200.000 EUR aus gutachterlicher Tätigkeit.
Verpflegung und Unterkunft werden in der Regel für den Zeitraum der Honorartätigkeit durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Abweichungen können individuell getroffen werden.
Die Absage muss Ärztehof unverzüglich mitgeteilt werden. Wurde noch keine Ärztin / kein Arzt für Ihren Bedarf vermittelt, können Sie jederzeit Ihren Auftrag zurückziehen, Kosten entstehen für Sie nicht. Wurde jedoch eine Ärztin / einem Arzt eine verbindliche Zusage erteilt und abgesagt, ist der Ärztin / dem Arzt eine Entschädigung in Höhe eines vereinbarten Tageshonorars zu zahlen.